Absteckungsvermessungen beantragen
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
- Absteckungen und Aufmaße aller Art für Straßen-, Gleis- und Kanalbau, für Hoch- und Tiefbau, für Brücken, Bauwerke und Gebäude
- Beweissicherungsmessungen und Kontrollmessungen
- Höhen
- Massenermittlungen
Voraussetzungen
Eigentümer bzw. Bauherr oder ausführendes Bauunternehmen
- schriftliche Antragstellung
- Terminabsprache
- Örtliche Vermessung
- Rechnungsstellung
Rechtsgrundlagen
- Fachliche Weisung Liegenschaftsvermessung (FW LiegVerm)
- Bremische Landesbauordnung
- Bremische Bauvorlagenverordnung (BremBauVorlV)
- Kostenverordnung für das amtliche Vermessungswesen und die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte nach dem Baugesetzbuch (VermWertKostV)
Was muss ich noch wissen?
- Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
- Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.